Kiel, 27.05.2021. Für das anstehende Gesetz zur nationalen Ausgestaltung der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland stehen Beratungen im Bundestag und Bundesrat an – am 28. Mai im Bundesrat. Die Allianz aus Verbänden der Landwirtschaft und des Naturschutzes aus Schleswig-Holstein fordert die Bundestagsabgeordneten und die Landesregierung auf, sich für Nachbesserungen einzusetzen. Die Gelder der GAP müssen auch für mehr Tierwohl, Biodiversität und Wasserschutz eingesetzt werden und eine Einkommenswirkung für Bäuerinnen und Bauern entfalten, die diese gesellschaftlichen Leistungen erbringen. Außerdem ist das GAP-Budget sozial gerechter einzusetzen.
„Im April hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Umsetzung der GAP vorgelegt, indem das Budget der sogenannten Ökoregelungen mit 25 Prozent noch zu niedrig ist“, sagt Berit Thomsen, Landesgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. „Anfänglich sind mindestens 30 Prozent der Gelder der sogenannten Ersten Säule für Öko-Regelungen einzusetzen und der Anteil muss zudem stetig und deutlich steigen. Nur so kann ein für alle landwirtschaftlichen Betriebe planbarer Übergang bei Umbau der Agrarpolitik gelingen“
Heiko Strüven, Landesteam Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, sagt: „Die Maßnahmen im Bereich Grünlandwirtschaft sind insbesondere für Milchviehhalter noch unzureichend, was für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein besonders nachteilig ist, da rund ein Drittel der Flächen Grünland ist. Für die Stärkung der gesellschaftlich gewollten Milchviehhaltung auf der Weide, die auch für Klimaschutz, Tierwohl und Artenvielfalt wichtig ist, muss dringend eine zusätzliche Öko-Regelung zur Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht in den Gesetzesentwurf zu den Direktzahlungen ergänzt werden.“ Die Verbände verweisen auf die Stellungnahme des Kuratoriums Pro Weideland, das die Aufnahme von Weidehaltung in die Ökoregelungen unterstützt.
„Für den Umweltschutz und für den Erhalt von vielen und vielfältigen Betrieben müssen Maßnahmen wie Strohhaltung und Weidehaltung für Milchkühe inklusive Jungrinder in den Öko-Regelungen der ersten Säule der Agrarförderung eingeführt werden. Zudem sind die Direktzahlungen für die ersten Hektare, also die Umverteilungsprämie, deutlich zu erhöhen. Dafür ist eine betrieblich Obergrenze von beispielsweise 300 Hektar einzuziehen und verbundene Unternehmen sind gemeinsam zu betrachten. Ab 60.000 Euro sind die Direktzahlungen degressiv zu kürzen und spätestens ab 100.000 Euro zu kappen, wie es auch die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Dadurch werden kleinere und mittlere Betriebe im Verhältnis zu außerlandwirtschaftlichen Investoren am Bodenmarkt weniger benachteiligt“, sagt Uta von Schmidt-Kühl, Vorsitzende von Land schafft Verbindung Schleswig-Holstein.
Das jüngste Gutachten des Göttinger Professor Tscharntke zeigt erneut, dass durch deutliche Reduzierung von Feldgrößen und Anbau einer großen Kultur-Vielfalt in der Landwirtschaft die Biodiversität in großem Umfang gesteigert werden kann. Das gilt sowohl für konventionelle als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe „Kleinere Schläge weisen verhältnismäßig mehr Hecken und Biotope auf, die ökologisch wertvolle Lebensräume für Insekten und andere Tiere, Gräser und Beikräuter sind. Wir unterstützen die Forderung der Göttinger Wissenschaft, dass vielfältige und kleinteilige Agrarstrukturen in den Öko-Regelungen als Maßnahme aufgenommen werden“, sagt Dr. Jörg Bargmann vom LNV.
„Wir begrüßen den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Landtags, ihre Landesregierung aufzufordern, sich bei dem Bund und in der EU für wirksame Marktkriseninstrumente in der GAP einzusetzen. Der Landtag hat sich einstimmig für den sogenannten freiwilligen Lieferverzicht gegen Kompensationszahlungen für die teilnehmenden Betriebe ausgesprochen. Das Instrument wurde vom EU-Parlament vorgeschlagen. Dadurch können in Krisenzeiten preissenkende Überschüsse verhindert und damit der Preisdruck auf die Landwirte gesenkt werden. Wir fordern zudem, dass neben dem freiwilligen Lieferverzicht auch eine zeitlich begrenzte verbindliche Lieferbegrenzung installiert wird, dieser ist ebenfalls im Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen“, betonen die Verbände. Dieses Instrument soll eingesetzt werden, wenn der erste Schritt zur Preiserholung nicht ausreicht.
Die Forderungen für die nationale Umsetzung der GAP im Überblick:
Pressekontakte
Der Landesnaturschutzbeauftragte, Prof. Dr. Holger Gerth, moderierte die Diskussionsrunden der teilnehmenden Verbände.
Landesnaturschutzbeauftragter Schleswig-Holstein: Prof. Dr. Holger Gerth, Tel.: 0170-3855160, E-Mail:
LNV SH (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V.): Dr. Iris Pretzlaff, Geschäftsführerin LNV SH, , Tel.: 0431-93 0 27, Dr. Jörg Bargmann, Vorstand LNV SH
AbL SH (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Schleswig-Holstein e.V.): Berit Thomsen, Geschäftsführerin AbL SH, , Tel.: 0175-85075279
BDM SH (Bundesverband deutscher Milchviehhalter e.V.): Heiko Strüven, BDM Landesteam Schleswig-Holstein, , Tel.: 0172-9167300
LsV SH + HH (Land schafft Verbindung): Uta v. Schmidt-Kühl, Vorsitzende LSV Schleswig-Holstein + Hamburg e.V., , Tel.: 0173-8762469
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Folgende LNV-Mitgliedsverbände tragen diese Pressemitteilung nicht mit:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (SDW)
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Gemeinsam für die Umwelt Schleswig-Holsteins.