von Iris Pretzlaff / 16.03.2021
Im Rahmen einer Pressekonferenz auf dem Milchviehbetrieb von Uta von Schmidt-Kühl in Wasbek, Schleswig-Holstein, stellen die schleswig-holsteinischen Verbände von Landwirtschaft und Naturschutz heute ihre gemeinsamen Forderungen zur nationalen Ausgestaltung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Die Kernaussage der Pressekonferenz lautet: Bäuerinnen und Bauern sind bereit für Klima-, Biodiversität-, Wasserschutz und Tierwohl, allerdings müssen die Gelder der GAP diese gesellschaftlichen Leistungen auch einkommenswirksam entlohnen.
Im Namen der teilnehmenden Verbände forderte Berit Thomsen (AbL) die Agrarminister von Bund und Ländern auf, endlich den dringend notwendigen Umbau der GAP im Sinne des Gemeinwohls einzuleiten und dies auf der kommenden Agrarministerkonferenz (AMK) nachzuholen. „Hierfür müssen von Beginn an mindestens 30 Prozent der Gelder der sogenannten Ersten Säule der GAP zielgerichtet anhand des Instrumentes der Öko-Regelungen eingesetzt werden. Das Budget ist jährlich deutlich zu erhöhen. Bäuerinnen und Bauern, die wirksame Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes umsetzen, erhalten hierdurch eine zusätzliche Einkommensquelle.“ >
Eine wichtige Rolle kommt hierbei vor allem den kleinen und mittleren Betrieben zu, die einen besonderen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, erklärt Stefan Wendlandt (LsV): „Kleinere Schläge weisen verhältnismäßig mehr Hecken und Biotope auf, die ökologisch wertvolle Lebensräume für Insekten und andere Tiere, Gräser und Beikräuter sind.“
Außerdem gelte es, ergänzt Heiko Strüven vom BDM, besonders arbeitsintensive und tierhaltende Betriebe speziell zu entlohnen: „Betriebe, die sich für ökologischere und tierwohlorientiertere Wirtschaftsweisen wie die Weidetierhaltung von Milchkühen entscheiden, erbringen konkrete Naturschutzleistungen.“
Uta von Schmidt-Kühl stellt klar: „Für Klimaschutz und Biodiversität gehört das Rind auf die Weide. Dauergrünland und Weidehaltung sind aus ökologischer und gemeinwohlorientierter Sicht von großer Bedeutung. Wir wollen und können der Gesellschaft Angebote machen, dass etwa die Weidezeiten dem hohen Standard von 120 Weidetagen à sechs Stunden täglich entsprechen. Aber dieser hohe Arbeitsaufwand muss sich für tierhaltende Betriebe wirtschaftlich widerspiegeln.“
Um den Schutz der Natur und den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft gleichermaßen nachhaltig zu gewährleisten, müssen wirksame Instrumente und Maßnahmen wie die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), die Einführung einer Strohprämie sowie einer Weidetierprämie, die auch für Milchkühe gilt, dringend umgesetzt werden. Die Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe ist zudem nachhaltig durch eine deutliche Erhöhung der Direktzahlungen für die ersten Hektare (sog. Umverteilungsprämie) zu verbessern und durch eine Kappung der Direktzahlungen der GAP bei 150.000 Euro zu ergänzen. Dadurch werden kleinere und mittlere Betriebe im Verhältnis zu allen voran außerlandwirtschaftlichen Investoren am Bodenmarkt weniger benachteiligt.
„Zu einer zukunftsfähigen GAP gehört zudem eine starke Marktordnung, die den Betrieben eine bedarfsgerechte Erzeugung und kostendeckende Erzeugerpreise ermöglichen. Dumpingpreise führen zu intensiveren Ackerbau- und Tierhaltungssystemen und widersprechen den Zielen der teilnehmenden Verbände“, so Dr. Jörg Bargmann (LNV).
Die Forderungen an die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern für die nationale Umsetzung der GAP im Überblick:
· Gemeinwohlprämie des DVL umsetzen: Die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) bietet ein konkretes Konzept, wie die Entlohnung von Gemeinwohlleistungen in den Öko-Regelungen gelingen kann. Die Verbände unterstützen die Gemeinwohlprämie ausdrücklich und fordern die AMK auf, deren Einführung in der kommenden Förderperiode der GAP innerhalb der Öko-Regelungen konkret zu beschließen und voranzutreiben. Für das Instrument der Öko-Regelungen sind von Beginn an mindestens 30 Prozent der Gelder der Ersten Säule der GAP einzusetzen und das Budget für die Öko-Regelungen ist jährlich deutlich zu erhöhen.
Hinweis für die Redaktionen:
Folgende LNV-Mitgliedsverbände tragen diese Pressemitteilung nicht mit:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (SDW)
Verein zur Förderung des Umweltschutzes im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins e.V. (VFU)
KONTAKT
Landesnaturschutzverband
Schleswig-Holstein e.V.
Burgstraße 4
24103 Kiel
DER LNV
Registergericht:
Kiel-VR 2503
Vorsitzender:
Prof. Dr. U. Irmler
Gemeinsam für die Umwelt Schleswig-Holsteins.